Pflege und Betreuung

Lockerungsschritte ab 22. Juni 2020

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Das Departement des Innern vom Kanton Schwyz hat ab Montag, 18. Mai 2020, das Besuchsverbot für Alters- und Pflegeheime im Kanton Schwyz aufgehoben. Die Alters- und Pflegeheime haben den Auftrag erhalten, selbst ein Schutzkonzept zu erstellen und die Lockerungsmassnahmen in verschiedenen Etappen und Schrittweise zu vollziehen.

Das Schutzkonzept vom Frohsinn sieht mehrere Lockerungsschritte vor. Wir hoffen Ihnen nachfolgenden einen Überblick über die Schritte zu geben. Wir sind uns bewusst, dass noch einige Wochen Geduld gefragt ist bis zur Normalität und bitten Sie um Verständnis. Dies unter dem Motto: „So schnell wie möglich und so langsam wie nötig“.

Lockerungen vom 22. Juni 2020*

  • Kontrollierter Besuch auf den Bewohnerzimmern unter Auflagen (max. 3 Personen und max. 2 Stunden) ist wieder möglich. Bitte läuten Sie beim Haupteingang und halten Sie sich an den ausgeschilderten Ablauf (Personalienerfassung etc.) und die Hygienemassnahmen (Händedesinfektion, Maskentragepflicht etc.).

Weitere Lockerungen | Zeitpunkt offen

  • Öffnung der Cafeteria und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen

Aktuelle Informationen finden Sie auf dieser Website oder telefonisch unter 041 859 03 77. Wir danken Ihnen allen für Ihre Geduld und die Unterstützung in dieser ausserordentlichen Situation. Wir freuen uns, dass Sie schon bald wieder Ihre Liebsten im Frohsinn, unter normalen Umständen, besuchen können und wir alle wieder an Freiheit erlangen können.

Stefan Imhof, Institutionsleiter

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